Finanzierung

Die Kosten des ambulant Betreuten Wohnens werden in der Regel nach der Antragsstellung vom Landschaftsverbandes Rheinland finanziert. Ihnen entstehen für die Betreuungsleistungen keine Kosten, sofern Einkommen und Vermögen den vom Gesetzgeber festgelegten Satz nicht übersteigen.

Bei Überschreitung der Einkommens- oder Vermögensgrenzen wird ein Eigenanteil durch den Kostenträger berechnet.

Darüber hinaus, besteht die Möglichkeit sich von der ADiK-Kleve als Selbstzahler begleiten zu lassen. In diesem Fall ist kein Antragsverfahren beim Landschaftsverband Rheinland nötig.